Nach Erhalt Ihrer Beitritterklärung und des Jahresbeitrags erhalten Sie sofort Beratung. Sie können sich dann mit allen Fragen rund um das Mietrecht an unsere kompetenten Volljuristen wenden – bitte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, um Ihre und unsere Zeit effektiv zu nutzen.
Sollten Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben stehen wir gerne unter Tel.: 0241-9497910 oder unter verwaltung@mieterverein-aachen.de zur Verfügung.
Zu Ihrem Online-Mitgliedsantrag Wir freuen uns, dass Sie sich für die Mitgliedschaft bei uns interessieren. Bevor Sie die Mitgliedschaft abschließen möchten wir Sie bitten die nachfolgenden Ausführungen zu lesen:
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten. Fordern Sie unverbindlich unser Informationspaket an, oder werden Sie gleich online Mitglied.
Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 EUR, der Jahresbeitrag für Wohnungsmieter 96,00 EUR, für Studenten 84,00 EUR und für Gewerbemieter (ohne Mietrechtsschutzversicherung) 168,00 EUR. Nach Eingang der Beitrittserklärung und des Betrages erhalten Sie von uns Ihre Mitgliedsunterlagen.
Für Studenten: Der Beitrag i. H. v. 84,00 EUR kann im Online-Formular nicht geändert werden. Hier bitten wir um kurzen Vermerk im Kommentarfeld, dass es sich um eine Mitgliedschaft für Studenten handelt. Nach Absenden des Online-Formulares bitten wir um Vorlage der Studienbescheinigung (per Email: info@mieterverein-aachen.de ). Erst dann kann der Beitrag i. H. v. 84,00 EUR berücksichtigt werden.
Bei Eheleuten oder Wohngemeinschaften benötigen wir die Unterschriften aller Vertragspartner (bei mehr als 2 Bewohnern bitte den Antrag downloaden), da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sonst nicht alle Kosten übernommen werden. Der Ehegatte oder eine andere mit dem Mitglied in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstand lebende Person kann auf seinen Antrag Mitglied werden, ohne einen Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Die beitragsfreie Mitgliedschaft ist an die Dauer des gemeinsamen Hausstandes gebunden. Sie erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft des Beitragspflichtigen oder mit der Auflösung des auf Dauer angelegten Hausstands, sie kann auf Antrag in eine eigene Vollmitgliedschaft übergeleitet werden.
Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
Widerrufsrecht bei Eintritt in den Mieterverein Aachen über das Online-Portal
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses über das Neumitgliederportal. Dieses Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, falls Sie bereits Ihre Rechte als Mitglied des Mietervereins Aachen in Anspruch genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Ihren Namen, Ihre Anschrift und,soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer und Ihre Email-Adresse mittels einer eindeutigenErklärung (Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Versicherer
Itzehoer Rechtsschutzversicherung
Telefonische Kurzauskünfte können von unseren Mitgliedern Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 11:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 10:00 bis 11:00 Uhr unter Tel.: 0241-94979-30 eingeholt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch nur kurze Frage beantwortet werden können damit wir die Wartezeiten so kurz wie möglich gestalten können. Für laufende Fälle vereinbaren Sie bitte einen Termin. Bitte halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit! Die mündlichen Beratungen sind für unsere Mitglieder kostenlos. Für Schriftverkehr erheben wir eine Schreibgebühr in Höhe von 3,00 EUR je verfassten Schreiben.
Häufig gestellte Fragen über den Mieterschutzverein Sie haben Fragen rund um die Mitgliedschaft?
Sie haben Fragen rund um die Mitgliedschaft? Vielleicht hilft Ihnen unsere Sammlung häufig gestellter Fragen:
1. Wie kann ich Mitglied des Mieterverein Aachen werden?
2. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
3. Gibt es eine Beratung erst drei Monate nach Beitritt in den Mieterverein?
4. Welchen Rechtsschutz erhalte ich?
5. Wie lange muss ich Mitglied bleiben?
6. Wann endet die Mitgliedschaft?
7. Kann ich den Mietervereinsbeitrag von der Steuer absetzen?
8. Werde ich beim Mieterverein Aachen jederzeit mietrechtlich beraten?
9. Muss ich für eine Auskunft immer einen Beratungstermin vereinbaren?
10. Mein Nachbar möchte auch Mitglied im Mieterverein Aachen werden. Kann ich ihn werben?
11. Werde ich durch den Mieterverein gerichtlich vertreten?
Sollten wir Ihre Frage noch nicht beantwortet haben, finden Sie hier unsere Kontaktdaten.