Die CDU/FDP-Landesregierung plant die Abschaffung aller erweiterten Mieterschutzrechte für Aachen ab Juli 2020. Am 04.04.2020 stellte die Heimatministerin Scharrenbach die Pläne der Landesregierung zum Thema „Geltung erweiterter Mieterschutzrechte in NRW“ dar. (
https://mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-neue-mieterschutzverordnung-soll-am-1-juli-kraft-treten).
Ungeachtet der derzeitigen Situation in unserem Lande will die Landesregierung die sogenannten erweiterten Schutzrechte nur noch in 18 Städten in NRW gelten lassen. Aachen wird aus dem Bereich herausgenommen.
Für Aachener Mieter bedeutet dies einen “Kahlschlag“ – bislang geltende Schutzregelungen entfallen; trotz ständig steigender Wiedervermietungsmieten gilt die Mietpreisbremse immer noch nicht.
Mietrecht ist Bundesrecht.
Mit Hinweis auf sehr unterschiedliche Wohnungsmärkte in Deutschland ist es üblich geworden, zwei- oder mehrstufige Mieterrechte zu schaffen.
Die jeweiligen Landeregierungen sollen in sogenannten Verordnungen festsetzen, was in welcher Gemeinde gilt. Hierbei soll die jeweilige Wohnungsmarktsituation angemessen berücksichtigt werden.
Beispiel „Kappungsgrenze“
Bundesweit gilt bei Mieterhöhung eine Begrenzung auf maximal 20 %-Erhöhung in drei Jahren, wenn die ortsübliche Miete (Mietspiegel) höher läge. (§558 Abs. 3 BGB). Die Wohnsituation in Aachen hat dazu geführt, dass bisher aufgrund des angespannten Marktes Mieterhöhungen nur auf 15 % statt 20 % möglich waren.
Dies gilt ab 01.07.2020 nicht mehr. Somit sind höhere Mieterhöhung dann zulässig.
Beispiel „Mietpreisbremse“
Bundesweit gibt es keinen Mieterschutz bei der Anmietung einer Wohnung. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen führen angespannte Märkte dazu, dass die neue Miete vielfach zwei bis drei Euro je Quadratmeter höher liegt, als der bisherige Mieter gezahlt hat. Auch werden teilweise Mieten vereinbart, die erheblich oberhalb des Mietspiegels liegen.
Dieser fehlende Mieterschutz bei Neuvermietungen soll durch die sogenannte Mietpreisbremse entgegen gewirkt werden. Die Bundesregierung strebt gerade eine Verschärfung an. Die CDU/FDP-Landesregierung will sie nur in 18 NRW Städten gelten lassen.
Die Aufhebung für Aachener Mieter bedeutet, dass diese bei der Anmietung einer neuen Wohnung weniger Schutz haben und mehr zahlen müssen.
Beispiel „Umwandlungsschutz“
Bundesweit gilt bei Umwandlung von Miete in Eigentumswohnung eine sogenannte Kündigungssperrfrist von drei Jahren, für Aachen galt bislang eine Sperrfrist von fünf Jahren. Nach den Plänen der CDU/FDP-Landesregierung werden ab Juli 2020 für neue Umwandlungen nur noch eine dreijährige Sperrfrist gelten.
Wenn man die Entwicklung der Mieten in Aachen sieht, verwundert, dass nunmehr ein Sachverständiger zum Ergebnis kommt, dass die Mietentwicklung in Aachen nicht drastisch ist. Es bleibt zu befürchten, dass ungeachtet der wirtschaftlichen Situation der Mieter es zu weiteren Mietpreiserhöhungen in Aachen und im Laufe der Zeit auch der umliegenden Städte kommen wird.
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